Mietbürgschaft: Vermittlung über den Makler

Die Mietkaution ist Bestandteil der meisten Mietverträge. Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, die diese Form der finanziellen Absicherung für den Vermieter vorschreibt, greifen fast alle Vermieter darauf zurück. Die Mietkaution bewahrt den Vermieter vor finanziellem Schaden, der entstehen kann, wenn der Mieter seinen vertraglich fixierten Pflichten nicht nachkommt.

In der Praxis werden viele Wohnungen über einen Makler vermittelt. Der Vermieter erspart sich die zeitraubende Suche nach einem Mieter und den damit verbundenen Aufwand. Mieter wenden sich häufig an einen Immobilienmakler, um die gewünschte Wohnung zu finden. Dieser führt meist einen großen Bestand von Objekten in seinem Portfolio und kann dem Interessenten häufig mehrere Angebote unterbreiten. Ist das geeignete Objekt gefunden, wird über die Höhe der Mietkaution und die Art, wie sie hinterlegt wird, verhandelt. Die Höhe der Kaution darf drei Nettomieten nicht überschreiten. Der Mieter kann dem Makler die Verhandlung mit dem Vermieter überlassen, ob eine Barkaution hinterlegt werden soll oder eine Mietbürgschaft infrage kommt.

Der Mieter bleibt mit einer Mietbürgschaft finanziell flexibel. Er muss kein Kapital aufbringen, das bei einem Umzug an anderer Stelle dringend benötigt wird. Der Vermieter spart sich den verwaltungstechnischen Aufwand, den eine Barkaution mit sich bringt. Die volle Mietsicherheit wird dem Vermieter mit einer Mietbürgschaft gewährleistet. Er erhält eine Bürgschaftsurkunde, die lediglich aufbewahrt werden muss. Der Makler profitiert bei dieser Form der Kaution von schnelleren Abschlüssen. Die Gültigkeit der Mietbürgschaft erstreckt sich auf die komplette Dauer des Mietverhältnisses. Im Schadensfall wird die Summe schnell und unbürokratisch an den Vermieter ausgezahlt.