Die Kautionsbürgschaft – Finanzierungsinstrument für die Mietkaution
Wer in Deutschland eine Wohnung oder ein Haus mietet, hat in der Regel eine Mietkaution aufzubringen. Mietverträge ohne eine entsprechende Kaution werden kaum noch abgeschlossen.
Verlangt wird die Mietkaution vom Vermieter, der sich mit einem gewissen Betrag gegen finanzielle Schäden absichert, die ihm unter Umständen durch Versäumnisse des Mieters entstehen. Kommt der Mieter beispielsweise seinen Zahlungen aus Betriebskostenabrechnungen nicht nach, verrechnet der Vermieter die Differenz mit der Mietkaution.
Die Höhe der Mietkaution richtet sich immer nach der Wohnungsmiete. Maximal drei Nettomieten darf der Vermieter für seine Wohnung vom Mieter als Kaution verlangen. Je nach Größe des angemieteten Objekts können sich die Kosten schnell auf mehrere Hundert oder gar Tausend Euro summieren. Wird die Kaution in bar vom Vermieter gefordert, tut sich unter Umständen eine Finanzierungslücke beim Mieter auf. Um auf die Inanspruchnahme des teuren Dispokredits verzichten zu können, bieten sich andere Möglichkeiten zur Finanzierung der Mietkaution an.
Die Mietbürgschaft ist ein Finanzinstrument, das den Mieter finanziell entlastet und dem Vermieter ein Höchstmaß an Sicherheit gewährt. In der Regel tritt eine Versicherungsgesellschaft als Bürge für die Mietkaution auf und sichert den Vermieter bei Vertragsverletzung ab. Für den Vermieter bringt die Kautionsbürgschaft den Vorteil, dass er keinen verwaltungstechnischen Aufwand für die Barkaution zu erbringen hat. Das Eröffnen eines Sparbuchs entfällt und es entstehen keine Kosten. Vor dem Gewähren einer Bürgschaft prüft die Versicherungsgesellschaft kostenlos die Bonität des neuen Mieters für den Vermieter. Er erhält auf diese Weise eine weitere Absicherung gegen die Möglichkeit, dass Mietzahlungen des Mieters aufgrund finanzieller Engpässe nicht eingehalten werden.