Kaution Verzinsung

Verzinsung Kaution

Wenn man seinem Vermieter eine Kaution für die Wohnung hinterlegt hat, dann setzt man natürlich alles daran die volle Summe auch wieder zurück zu erhalten, was nur dann möglich ist, wenn man die Wohnung in Schuss hält und keine Sachen kaputt macht, die der Vermieter dann wieder reparieren muss, wenn man ausziehen würde. Was aber noch sinnvoller an einer Kaution ist, ist die Verzinsung. Diese ist zwar in der Regel nicht besonders hoch, sie liegt lediglich bei etwa 0,75%, aber dennoch kann sich so über die Jahre hinweg eine hübsche Summe ansammeln, wenn man lange in einer Wohnung bleibt und die Kaution demnach auch all die Jahre vom Vermieter angelegt wurde. Als Mieter hat man am Ende des Vertrages einen Anspruch auf diese Zinsen, wenn die Wohnung absolut in Ordnung war und dem Vermieter keine Ansprüche an der Kaution entstanden sind. In keinem Fall darf der Vermieter die Zinsen für sich behalten, was nur logisch ist, denn im Grunde genommen war es ja auch nicht sein Geld, das angelegt wurde, sondern das des Mieters. Dieser kann bei seinem Auszug und nach einer Prüfung der Wohnung darauf bestehen, nicht nur die volle Kaution sondern auch die gesamten Zinsen vom Vermieter zu erhalten. Ist man sich nicht sicher, ob die Summe stimmt, welche einem der Vermieter bereit ist zu geben, dann kann man ihn durchaus auch auffordern Nachweise zu erbringen, denn es ist seine Pflicht alle Kautionen die er erhält separat anzulegen und hat somit auch Auszüge von der Bank, welche über die Jahre hinweg deutlich zeigen, wie viele Zinsen auf das Guthaben kamen und welche Summe so am Ende Entstanden ist. Die genaue Art, auf die eine Kaution angelegt wird steht in der Regel im Mietvertrag, sollte aber in jedem Fall vorher festgelegt werden, auch deshalb, dass man als Mieter eine Kontrolle über die Höhe der Zinse hat. Der Klassiker unter den Kaution Anlagen sind festverzinsliche Sparbücher, die den Satz von 0,75 Prozent haben, es kann aber auch eine Sondereinigung mit dem Vermieter getroffen werden, dass man beispielsweise ein Festgeldkonto mit höheren Zinsen eröffnet, wenn man einen Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit hat und gedenkt diesen Zeitraum auch voll auszuschöpfen, denn so lassen sich mehr Zinsen erwirtschaften und der Vermieter hat eine stetig wachsende Sicherheit für den Fall von Schäden. Allerdings ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet sich auf eine solche Einigung einzulassen, er kann dies von Fall zu Fall selbst entscheiden.