Fristen bei Kautionen

Fristen bei Kautionen
Wenn man eine Kaution für eine Sache stellen muss, dann möchte man natürlich auch wissen, welche Fristen derjenige, dem man sie gegeben hat einhalten muss, ehe er die Kaution wieder zurück bezahlt, damit man dann in der Lage ist, in etwa einzuplanen, wann man mit der Kaution wieder rechnen kann.
Im Fall einer einfachen Kaution für eine vorrübergehende Leihgabe für einen kurzen Zeitraum ist die Sachlage recht einfach, denn in der Regel werden dabei die Gelder für die Kaution einfach in einer separaten Kasse verwahrt und bei Rückgabe der Sache wird eine Kontrolle durchgeführt, bei dem man das Auto oder den Gegenstand auf Schäden überprüft. Sind keine Schäden vorhanden wird die Kaution direkt und in Bar wieder an denjenigen ausbezahlt, der sie gestellt hat. Wenn Schäden vorhanden sind wird zunächst mittels eines Kostenvoranschlages die Kosten berechnet, welche durch die Reparatur entstehen, ehe man eine Mitteilung erhalten kann, wie viel man zurück bekommt oder ob man noch etwas bezahlen muss. Der Geschädigte muss dann natürlich so schnell agieren, wie es ihm möglich ist um unangemessene Wartezeiten zu verhindern, er hat aber wenigstens einen Monat Zeit, bei Bedarf kann die Frist auch verlängert werden, wenn beispielsweise noch weitere Schäden aufgetaucht sind, die unklar sind.
Bei der Mietkaution ist die Sachlage ein bisschen anders, denn diese wird fest angelegt und unterliegt somit unter anderem auch der Kündigungsfrist der Bank. Wenn man direkt bei der Kündigung der Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten auch mitteilt, das man zum Ende des Mietverhältnisses seine Kaution wieder haben möchte kann der Vermieter zeitgleich auch das Konto für die Kaution kündigen und das Geld abheben. Nach dem Auszug führt er gemeinsam mit dem Mieter eine Kontrolle der Wohnräume durch und stellt Schäden fest. Wenn keine Schäden vorhanden sind kann er nach Abrechnung der restlichen Nebenkosten die volle Kaution oder die Kaution abzüglich einer Nachzahlung für die Nebenkosten auf ein Konto überweisen. In der Regel sollte hierbei die Frist von 3 Monaten nicht überschritten werden. Waren außerdem Schäden an der Wohnung vorhanden wird von der Kaution auch die Summe der Kosten abgezogen und muss im Bedarfsfall noch vom Mieter an den Vermieter eine Differenz bezahlt werden um die Kosten vollständig abzudecken. In seltenen Fällen kann hierfür auch die Haftpflichtversicherung aufkommen, doch in der Regel haftet man für derartige Schäden mit dem eigenen Vermögen. Wie man die Rückzahlung dann gestaltet kann von Fall zu Fall mit dem Vermieter vereinbart werden.

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